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Ratgeber Schadenregulierung

Nutzungsausfall berechnen: Geld für jeden Tag ohne Auto.

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen für jeden Ausfalltag eine Entschädigung zu. Viele Geschädigte wissen das nicht und lassen dreistellige bis vierstellige Beträge liegen. Hier steht, wie die Berechnung funktioniert und woran es in der Praxis scheitert.

E&R KFZ Ingenieurbüro · Lesezeit etwa 6 Minuten · Stand: August 2026

Ingenieurbüro für Kfz-Schadengutachten in München

Die kurze Antwort vorweg

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können. Sie bekommen ihn, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe ergibt sich aus zwei Werten: einem Tagessatz, der von der Fahrzeugklasse abhängt, und der Anzahl der Ausfalltage. Beides gehört in ein Schadengutachten. In einem Kostenvoranschlag steht davon nichts.

Entweder-oder: Sie nehmen einen Mietwagen, oder Sie lassen sich den Nutzungsausfall auszahlen. Beides zusammen geht nicht.

Wer bekommt Nutzungsausfall, und wer nicht?

Es gibt vier Voraussetzungen, die auf den ersten Blick selbstverständlich klingen, in der Praxis aber genau die Punkte sind, an denen Versicherer ansetzen:

  • Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich genutzt. Wer im Unfallzeitraum drei Wochen im Urlaub war, hat es schwer.
  • Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten fahren können. Wer selbst verletzt im Krankenhaus liegt, kann in dieser Zeit in der Regel keinen Nutzungsausfall geltend machen. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit von Angehörigen für Sie genutzt, kann der Anspruch aber bestehen bleiben.
  • Unverschuldeter Unfall: Bei Teilschuld wird entsprechend der Haftungsquote gekürzt.
  • Kein Mietwagen: Sobald Sie einen Mietwagen genommen haben, entfällt der Nutzungsausfall für diese Tage.

So kommt der Tagessatz zustande

Grundlage ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die in der Schadenpraxis seit Jahrzehnten verwendet wird. Sie ordnet jedes Fahrzeugmodell einer Gruppe zu, meist mit Buchstaben von A bis L, und weist jeder Gruppe einen Tagessatz zu. Die Sätze werden jährlich angepasst, maßgeblich ist deshalb das zum Unfallzeitpunkt aktuelle Tabellenjahr. Die Spanne reicht je nach Gruppe und Tabellenjahr etwa von 25 Euro pro Tag für Kleinstwagen bis deutlich über 150 Euro für die Oberklasse. Bei älteren Fahrzeugen wird in der Praxis häufig eine Herabstufung um eine oder zwei Gruppen vorgenommen, weil der Gebrauchswert gesunken ist. Welche Gruppe für Ihr Fahrzeug gilt, legt der Sachverständige im Gutachten fest. Genau diese Einordnung ist einer der häufigsten Streitpunkte mit der Versicherung.

So viele Tage stehen Ihnen zu

Die zweite Größe ist die Ausfalldauer. Sie hängt davon ab, wie Ihr Fall ausgeht:

  • Bei Reparatur: die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer, zuzüglich der Zeit bis zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und einer angemessenen Frist für Ihre Entscheidung.
  • Bei Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die Sie realistisch brauchen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Üblich sind hierfür etwa zwei Wochen.
  • Zuzüglich einer Überlegungsfrist von wenigen Tagen, denn Sie müssen das Gutachten erst einmal lesen und entscheiden können.
  • Bei fiktiver Abrechnung: Hier wird es schwierig. Wer nicht repariert und trotzdem weiterfährt, hat in der Regel keinen Ausfall.
Wichtig für München: Wenn Werkstätten ausgelastet sind und Sie erst in drei Wochen einen Termin bekommen, ist das nicht automatisch Ihr Problem. Dokumentieren Sie die Terminlage schriftlich, dann lässt sich die längere Ausfallzeit begründen.

Steht der Nutzungsausfall in Ihrem Gutachten?

In unseren Gutachten sind Fahrzeugklasse und Ausfalldauer grundsätzlich beziffert, damit die Versicherung sie überhaupt regulieren kann. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall alles drinsteht: Rufen Sie an oder schicken Sie uns das Gutachten per WhatsApp. Wir schauen kurz drauf, kostenlos.

Mietwagen oder Nutzungsausfall: Was lohnt sich?

Das hängt davon ab, ob Sie das Fahrzeug wirklich brauchen. Wenn Sie täglich pendeln und ohne Auto aufgeschmissen sind, nehmen Sie den Mietwagen. Achten Sie darauf, eine Klasse niedriger zu buchen als Ihr eigenes Fahrzeug, sonst wird die Ersparnis für eigene Fahrzeugkosten gegengerechnet. Erstattet wird außerdem in der Regel nur der ortsübliche Normaltarif, nicht jeder überhöhte Unfallersatztarif. Und wer sehr wenig fährt, hat oft gar keinen Anspruch auf einen Mietwagen, weil in solchen Fällen auf Taxi und öffentliche Verkehrsmittel verwiesen wird. Wenn Sie die Zeit anders überbrücken können, etwa mit MVV, Rad oder dem Zweitwagen in der Familie, ist der Nutzungsausfall meist die bessere Wahl. Sie bekommen Geld ausgezahlt, statt es in einen Mietwagen zu stecken, den Sie kaum bewegen.

Sonderfälle, die oft übersehen werden

Nicht jeder Fall ist Standard. Diese Konstellationen tauchen häufig auf:

  • Zweitwagen im Haushalt: Der Anspruch entfällt nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das andere Fahrzeug tatsächlich zur Verfügung stand und gleichwertig ist.
  • Gewerblich genutzte Fahrzeuge: Statt Nutzungsausfall werden hier meist Vorhaltekosten oder ein entgangener Gewinn angesetzt. Das ist eine andere Rechnung.
  • Motorrad: Auch dafür gibt es Sätze, allerdings häufig nur für die Saison.
  • Wohnmobil: Hier wird oft nur der Zeitraum anerkannt, in dem es tatsächlich genutzt worden wäre.
  • Sehr alte Fahrzeuge: Der Anspruch bleibt bestehen, der Satz wird aber oft deutlich herabgestuft.

Woran es in der Praxis scheitert

In fast allen Fällen, die bei uns landen, ist es einer dieser drei Punkte: Erstens: Der Nutzungsausfall steht gar nicht erst im Papier. Wer mit einem Kostenvoranschlag arbeitet, hat weder Fahrzeugklasse noch Ausfalldauer dokumentiert und kann nichts fordern. Zweitens: Die Versicherung stuft die Fahrzeugklasse herunter oder kürzt die Ausfalltage zusammen. Dagegen hilft eine begründete Stellungnahme des Sachverständigen. Drittens: Der Geschädigte hat nichts dokumentiert. Ohne Nachweis, wann das Fahrzeug in der Werkstatt stand und wann es fertig war, lässt sich die Dauer nicht belegen.

Häufige Fragen dazu

In der Regel nur dann, wenn Sie tatsächlich einen Ausfall hatten. Wer das Geld nimmt und ohne Reparatur weiterfährt, hatte keine Einschränkung und bekommt entsprechend nichts. Lassen Sie später reparieren, kann für die Reparaturzeit ein Anspruch bestehen. Dokumentieren Sie den Zeitraum dann sauber.

Hinweis: Die genannten Tagessätze und Zeiträume sind Orientierungswerte aus der Schadenpraxis. Die zugrunde liegende Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch wird jährlich aktualisiert, die Einordnung erfolgt im Einzelfall durch den Sachverständigen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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