Die Versicherung kürzt Ihr Gutachten? Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Ein typischer Fall sieht so aus: Das Gutachten weist 6.400 Euro aus, die Versicherung überweist 4.900 Euro und schickt dazu einen Prüfbericht, den niemand versteht. Das ist kein Versehen, sondern Routine. Dieser Artikel erklärt, an welchen Stellen gekürzt wird, warum das passiert und wie Sie sich Schritt für Schritt wehren.
Die kurze Antwort vorweg
Nein, Sie müssen eine Kürzung nicht akzeptieren. Die Versicherung zahlt zunächst das, was sie für richtig hält. Das ist eine Position, kein Urteil. Solange Ihr Gutachten fachlich sauber ist, haben Sie gute Karten, den Rest nachzufordern. Wichtig ist nur, dass Sie das nicht schweigend hinnehmen. Wer die Kürzung unkommentiert akzeptiert und die Restsumme verbucht, macht es sich später schwer.
An diesen sechs Stellen wird fast immer gekürzt
Die Positionen wiederholen sich. Wenn Sie das Abrechnungsschreiben vor sich haben, prüfen Sie gezielt diese Punkte:
- Stundenverrechnungssätze: Ihr Gutachten rechnet mit den Sätzen einer Fachwerkstatt, die Versicherung kürzt auf den Durchschnitt günstiger freier Werkstätten.
- UPE-Aufschläge: Regional übliche Aufschläge auf Ersatzteilpreise werden komplett gestrichen.
- Verbringungskosten: Der Transport in eine Lackiererei wird als nicht erforderlich abgelehnt.
- Wertminderung: Sie wird gekürzt oder ganz gestrichen, besonders bei älteren Fahrzeugen.
- Nutzungsausfall: Die Ausfalldauer wird verkürzt oder die Fahrzeugklasse heruntergestuft.
- Die Gutachterkosten selbst: Das Honorar Ihres Sachverständigen wird als überhöht bezeichnet und nur teilweise erstattet.
Was hinter dem Prüfbericht steckt
Dem Kürzungsschreiben liegt meist ein sogenannter Prüfbericht bei. Der stammt nicht von einem Sachverständigen, der Ihr Fahrzeug gesehen hätte, sondern von einem Dienstleister, der Ihr Gutachten am Bildschirm durch eine Software laufen lässt. Das ist der entscheidende Punkt: Ein Prüfbericht ist kein Gutachten. Er beruht auf keiner eigenen Besichtigung, keiner Messung und keiner Inaugenscheinnahme des Schadens. Wer nie am Fahrzeug war, kann auch nicht beurteilen, ob ein Bauteil instandsetzbar war oder ersetzt werden musste.
Der Klassiker: Verweis auf eine günstigere Werkstatt
Häufig steht im Schreiben, dass eine namentlich genannte Werkstatt die Reparatur günstiger durchführen könnte. Dieser sogenannte Verweis ist an Bedingungen geknüpft und nicht immer zulässig. Ist Ihr Fahrzeug noch relativ neu oder wurde es durchgehend in einer Fachwerkstatt gewartet, spricht vieles dafür, dass Sie auf Basis der Fachwerkstatt abrechnen dürfen. Auch die Erreichbarkeit der genannten Werkstatt und die Gleichwertigkeit der Reparatur spielen eine Rolle. Wie das im Einzelfall ausgeht, ist eine Rechtsfrage, und genau dafür gibt es Verkehrsrechtsanwaltskanzleien.
Ihre fünf Schritte, wenn das Schreiben da ist
Gehen Sie strukturiert vor, dann ist der Aufwand überschaubar:
- Nichts unterschreiben und keine Abfindungserklärung akzeptieren, solange die Höhe strittig ist.
- Das Kürzungsschreiben und den Prüfbericht vollständig einscannen oder abfotografieren.
- Beides an den Sachverständigen geben, der Ihr Gutachten erstellt hat. Er kennt Ihr Fahrzeug und kann Position für Position Stellung nehmen.
- Die Stellungnahme mit einer Zahlungsfrist an die Versicherung schicken. Schriftlich, nachweisbar.
- Bleibt die Versicherung bei ihrer Position, einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung dessen Kosten in der Regel ebenfalls, bei Mitverschulden nur anteilig.
Kürzungsschreiben auf dem Tisch? Schicken Sie es uns.
Fotografieren Sie das Schreiben und den Prüfbericht und schicken Sie beides per WhatsApp oder E-Mail. Wir sagen Ihnen, welche Positionen gekürzt wurden und ob sich eine Stellungnahme lohnt. Stammt das Gutachten von uns, ist die Stellungnahme für Sie selbstverständlich Teil unserer Arbeit.
Warum die Stellungnahme Ihres Gutachters so viel Gewicht hat
Eine Stellungnahme des Sachverständigen, der das Fahrzeug tatsächlich besichtigt hat, ist etwas anderes als ein Widerspruch von Ihnen als Laie. Er kann fachlich begründen, warum ein Teil nicht instandsetzbar war, warum die kalkulierten Sätze marktgerecht sind und warum die Wertminderung in dieser Höhe angesetzt wurde. In vielen Fällen reicht genau das schon aus, und die Versicherung zahlt nach. Nicht weil sie einsichtig wäre, sondern weil die Rechnung für sie nicht mehr aufgeht, sobald jemand fachlich gegenhält.
Wie lange haben Sie Zeit?
Es gibt keine kurze Widerspruchsfrist wie bei einer Behörde. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Solange Sie mit der Versicherung über Ihre Ansprüche verhandeln, ist die Verjährung gehemmt, diese Zeit zählt also nicht mit. Trotzdem sollten Sie zügig reagieren. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweislage, vor allem wenn das Fahrzeug in der Zwischenzeit repariert oder verkauft wurde.
Häufige Fragen dazu
Nein. Die Zahlung der Versicherung ist ihre Rechtsauffassung, nicht die letzte Instanz. Solange Ihr Gutachten fachlich begründet ist, können Sie die Differenz nachfordern. Wichtig ist nur, dass Sie widersprechen und keine Abfindungserklärung unterschreiben.